M e n u e 

Teichordnung

Wir möchten darauf hinweisen, das das Betreten/Nutzen der Anlage sowie das Parken von Kraftfahrzeugen auf eigene Gefahr geschehen.
Eltern haften für ihre Kinder.
Wir bitten darum das Angeln ausschliesslich unter Achtung von Natur, Fauna und Flora, zu betreiben!

T e i c h o r d n u n g

Das Angeln ist nur mit einem gültigen Fischereischein erlaubt.

Es darf mit zwei Ruten geangelt werden. Kinder und Jugendliche mit gültigem Jugendfischereischein dürfen in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein mit einer Rute angeln.

Geangelte Fische müssen unverzüglich und schonend mit Hilfe eines Unterfangkeschers aus dem Wasser gehoben werden.

Die Fische sind sofort nach dem Fangen im Sinne des Tierschutzgesetzes zu töten.

Lebendhälterung gefangener Fische ist verboten.

Das Reißen und Anfüttern der Fische ist verboten.

Das Angeln ist ausschließlich nur mit Einzelhaken erlaubt.

Folgende Köder sind erlaubt:
Maden, Bienenmaden, Mehlwurm, Dendrobenawurm, Tauwurm, Mais, Teige, Kunstköder.

Für Fangerfolge wird keine Garantie übernommen.

Die Besucher der Anlage verpflichten sich Auskunft über den gefangenen Bestand zu geben.

Muscheln, Krebse, Großkarpfen ab 6 kg, und Störe ab 1 Meter Größe dürfen nicht geangelt werden.

Graskarpfen dienen ausschließlich der Gewässerpflege und dürfen nicht geangelt werden.

Für Stör, Karpfen, Zander, Hecht und Barsch gilt eine Fangbegrenzung von 1 Stück am Tag.

Das Ausnehmen der Fische darf nur im Schlachtraum vorgenommen werden. Die Abfälle müssen in den dafür bereitgestellten Behälter entsorgt werden. Der Schlachtraum ist bis 15.00 Uhr geöffnet.

Der ausgesuchte Angelplatz darf nicht gewechselt werden.

Das "Wildpinkeln" ist untersagt, dafür sind gepflegte Sanitäranlagen vorhanden.

Das Angeln von Brücken, Teichübergängen und den Schonbereichen ist verboten.

Wir bitten jeden Besucher seinen Platz sowie die gesamte Anlage sauber und ordentlich zu verlassen. Müll, etc. sind in die dafür auf der Anlage bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Das Nichteinhalten einer der vorgegebenen Bedingungen der Teichordnung kann jederzeit zu einem Platzverbot führen.

Ihr Teichanlagen Witterschlick-Team
Petri-Heil